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Blatt Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Umweltschutz

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von KATE Umwelt & Entwicklung e. V.

 

Stand: 11.03.2025

1. Geltungsbereich

 

1.1 Die folgenden Bestimmungen gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produktverkäufe von KATE Umwelt & Entwicklung e. V. sowie für sämtliche Verträge mit Kunden, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Leistungen.

1.2 Soweit Beratungs- oder Verkaufsverträge abweichende Regelungen enthalten, gehen diese den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

2. Mitwirkungsobliegenheiten des Kunden

 

2.1 Um eine fachgerechte Arbeit zu ermöglichen, informiert der Kunde KATE Umwelt & Entwicklung e. V. möglichst umfassend über seine geschäftliche, organisatorische, technische und wettbewerbliche Situation.

2.2 KATE Umwelt & Entwicklung e. V. ist auch ungefragt frühzeitig über Umstände zu informieren, die für das Projekt von Bedeutung sein können.

2.3 Gelieferte Zwischenergebnisse und Berichte sind vom Kunden unverzüglich zu prüfen und erforderliche Korrekturen mitzuteilen.

3. Vertraulichkeit

 

3.1 Die Auftragsabwicklung erfolgt unter Einsatz elektronischer Datenverarbeitung. Mit der Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten. Sämtliche Informationen über Teilnehmer:innen und Betriebsinterna werden vertraulich behandelt. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrages. Für personenbezogene Daten gelten DSGVO und BDSG.

3.2 Mitarbeiter:innen von KATE Umwelt & Entwicklung e. V. sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

4. Datensicherung des Kunden

 

Vor Beginn von Tätigkeiten an EDV-Systemen sorgt der Kunde für aktuelle Datensicherungen, damit aufgezeichnete Daten im Falle einer Störung rekonstruiert werden können.

5. Zahlungsbedingungen

 

Dienstleistungen werden monatlich in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. Einwendungen müssen schriftlich innerhalb von 28 Tagen ab Rechnungsdatum erfolgen.

6. Reisekosten und Spesen

 

6.1 Reisekosten und Spesen sind nicht im Angebot enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt:

  • PKW: 0,30 €/km bis 20 km, danach 0,38 €/km

  • Bahn: 1. Klasse mit BahnCard 50 oder 2. Klasse

  • Sonstige Verkehrsmittel: nach Beleg

  • Flugreisen: Economy Class (innerhalb Europas)

  • Verpflegungsmehraufwand: gesetzliche Pauschalen

  • Übernachtung: nach Beleg, innerhalb Deutschlands bis max. 150 €/Nacht

 

6.2 Reisen innerhalb Europas außerhalb der DACH-Region: Reisezeiten pauschal 0,5 Beratertage.

6.3 Reisen außerhalb Europas: Reisezeiten pauschal 1,5 Beratertage, Flugreisen Business Class.

6.4 KATE Umwelt & Entwicklung e. V. vermeidet CO₂-Emissionen soweit möglich, bevorzugt Bahnreisen und kompensiert unvermeidbare Emissionen.

7. Vorzeitige Vertragsbeendigung, Vergütung

 

7.1 Der Kunde kann Beratungsverträge jederzeit kündigen. Geheimhaltungs- und Treuepflichten bleiben unberührt.

7.2 Bis zum Zugang der Kündigung erbrachte Leistungen werden vergütet.

7.3 Stornierungen von Beratungs- und Trainingsterminen:

  • weniger als 1 Woche vorher: 100 %

  • weniger als 2 Wochen vorher: 50 %

  • weniger als 3 Wochen vorher: 25 %

7.4 Eine Vergütung entfällt, soweit KATE Umwelt & Entwicklung e. V. Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Beauftragung ersetzt werden können.

7.5 Diese Regelungen gelten auch, wenn KATE Umwelt & Entwicklung e. V. den Vertrag rechtmäßig vorzeitig beendet.

 

8. Annullierung durch KATE Umwelt & Entwicklung e. V.

 

Bei Ausfall durch Krankheit, höhere Gewalt oder vergleichbare Ereignisse wird ein Ersatztermin vereinbart. Ist dies nicht möglich, werden bereits gezahlte Entgelte erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

9. Gewährleistung, Haftung

 

9.1 Eine Haftung entfällt, wenn Fehler auf fehlende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind.

9.2 Für Schäden haftet KATE Umwelt & Entwicklung e. V. bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden.

9.3 Für die Verwendung von Dienstleistungen und Materialien übernimmt KATE Umwelt & Entwicklung e. V. keine Haftung.

9.4 Die Haftung ist auf typische Schäden bis max. 50.000 € pro Schadensfall begrenzt.

9.5 Ausnahmen gelten bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden und Produkthaftung.

9.6 Schadensersatzansprüche verjähren nach drei Jahren.

9.7 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

 

10. Urheberrechte und Copyright

 

10.1 Alle Aufträge sind Urheberwerkverträge im Sinne des UrhG.

10.2 Copyright aller von KATE Umwelt & Entwicklung e. V. erstellten Materialien verbleibt bei KATE.

10.3 Nutzungsrechte werden als einfaches, zeitlich beschränktes Recht übertragen und erst nach vollständiger Zahlung wirksam.

10.4 Unautorisierte Nutzung, Weitergabe oder Reproduktion ist unzulässig.

10.5 KATE Umwelt & Entwicklung e. V. darf erstellte Arbeiten als Referenzen nutzen.

10.6 Technische oder gestalterische Beiträge des Kunden begründen kein Miturheberrecht.

 

11. Rechtswahl

 

Es gilt deutsches Recht. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden finden keine Anwendung, auch wenn KATE Umwelt & Entwicklung e. V. nicht ausdrücklich widerspricht.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand

 

12.1 Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist Stuttgart.

12.2 Gerichtsstand für alle Klagen gegen KATE Umwelt & Entwicklung e. V. ist Stuttgart.

12.3 Für Klagen von KATE Umwelt & Entwicklung e. V. gegen Kunden ist Stuttgart ebenfalls Gerichtsstand, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Bei mehreren Gesamtschuldnern kann KATE auch den Gerichtsstand eines nicht-kaufmännischen Gesamtschuldners wählen.

13. Ergänzende Bestimmungen für Werkverträge

 

13.1 Diese Bestimmungen gelten für Beratungsverträge, die auf die Erstellung von Analysen, Berichten, Gutachten, Studien oder vergleichbaren Werken gerichtet sind.

13.2 KATE Umwelt & Entwicklung e. V. legt dem Kunden das Werk vor. Erfolgt keine Beanstandung innerhalb von zwei Wochen, gilt das Werk als abgenommen. Nutzung gilt als Abnahme.

13.3 Ist eine Abnahme ausgeschlossen, tritt an deren Stelle die Mitteilung über die Vollendung.

13.4 Die Abnahmeregeln gelten auch für Teilleistungen.

13.5 Mängel sind unverzüglich anzuzeigen, andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch.

13.6 Gewährleistung erfolgt zunächst durch Nacherfüllung. Schlägt diese fehl, kann Minderung oder Rücktritt vom betroffenen Vertragsteil verlangt werden.

13.7 Die Verjährungsfrist für Werkleistungen richtet sich nach § 634a BGB und beginnt mit der Abnahme.

 

14. Besondere Bestimmungen für Weiterbildungsangebote

 

14.1 Die Anmeldung zu einer Weiterbildung über das Online-Formular ist zunächst unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung durch KATE Umwelt & Entwicklung e. V. zustande.

14.2 Die Durchführung setzt eine Mindestteilnehmendenzahl voraus. Wird diese nicht erreicht oder liegen wichtige Gründe (z. B. Krankheit von Referent:innen, höhere Gewalt) vor, kann KATE Umwelt & Entwicklung e. V. die Veranstaltung absagen. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet.

14.3 Die Teilnahmegebühr wird nach Zustandekommen des Kurses in Rechnung gestellt und ist bis Kursbeginn fällig.

14.4 Stornierungen sind bis 14 Tage vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Danach oder bei Nichterscheinen wird die volle Gebühr berechnet. Eine Ersatzperson kann jederzeit benannt werden.

14.5 Für personenbezogene Daten gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung.

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KATE Umwelt & Entwicklung e.V.

Blumenstraße 19

DE -70182 Stuttgart

Kontakt:

Tel.: 0711-24839710

E-Mail: info(at)kate-stuttgart.org

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