EMAS Schritt für Schritt
Seit Mitte der 90er Jahre hat sich das europäische Umwelt-Audit-System EMAS (Eco Management and Audit Scheme) als effektives Instrument des Umweltmanagements in vielen Unternehmen und Institutionen durchgesetzt. Die Grundlage des Systems bildet die „EG-Umwelt-Audit-Verordnung“ von 1993. Bei der Novellierung 2001 wurde darauf geachtet, dass die Eigeninitiative der Unternehmen im Umweltschutz weiter gefördert wird.
Grundsätzlich basiert EMAS auf der Verpflichtung, über die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen hinaus die eigene Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern. Bestandsaufnahme, Programm und turnusmäßiger Soll-Ist-Vergleich gehören zu einem Regelkreislauf durch den dieser Prozess gewährleistet wird.
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Wenn eine Organisation ein Umweltmanagement gemäß der
EMAS-Norm aufbauen will, müssen die folgenden Schritte durchgeführt und als Systemelemente dauerhaft in der Organisation verankert werden.
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Umweltprüfung
Bei der Umweltprüfung handelt es sich um eine interne Prüfung (Ist-Bestandsaufnahme). Sie wird mit Hilfe von Checklisten vorgenommen, welche alle relevanten Umweltwirkungen des Standortes untersucht und bewertet sowie Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigt.
Umweltpolitik
Die Umweltpolitik bildet den Rahmen und umfasst umweltorientierte Werte, strategische Gesamtziele und Handlungsgrundsätze, welche Orientierung für die mittel-bis langfristige Entwicklung in den Organisationen geben.
Umweltprogramm
Basierend auf den Ergebnissen der Umweltprüfung und vor dem Hintergrund der Umweltpolitik erstellt die Einrichtung ein verbindliches Umweltprogramm: Konkrete Ziele und Maßnahmen werden definiert, Verantwortliche benannt, Fristen gesetzt und Ressourcen bereitgestellt.
Umweltmanagementsystem
Das Umweltmanagementsystem verankert den Umweltschutz in der Organisation. Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte werden in einem Handbuch definiert (z.B. Umweltbeauftragte/r), das Qualifikations- und Informationswesen sowie das Controlling werden festgelegt. Die Funktionstüchtigkeit des Systems wird in einem internen Audit bewertet und die Ergebnisse der obersten Leitung zur Entscheidung vorgelegt.
Umwelterklärung
Die Umwelterklärung informiert die interne und externe Öffentlichkeit über das Umweltengagement der jeweiligen Einrichtung. Sie enthält Angaben zu den Umweltschutzzielen, zur ersten Umweltprüfung, zum Umweltmanagementsystem sowie zum Umweltprogramm.
Validierung und Standortregistrierung
Ein Umweltgutachter prüft die Umwelterklärung und die anderen Bausteine des Systems, ob sie mit der Realität in der Einrichtung und mit den Anforderungen der EMAS-Verordnung übereinstimmen. Daraufhin kann die Einrichtung beantragen, in das EMAS-Standortregister eingetragen zu werden.
Dies sind alle Schritte zur Einführung des Umweltmanagements. Mit der Validierung ist aber nicht Schluss-, sondern lediglich ein Höhepunkt erreicht. In regelmäßigen Abständen werden in Umweltbetriebsprüfungen die Ergebnisse und Bestandteile des Systems bewertet, um kontinuierlich Verbesserungen in den Prozess einbauen zu können.